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05071 / 912211 05071 / 912211

Notfälle
In Notfällen können Sie uns auch außerhalb der Sprech-
stunde erreichen. Rufen Sie dazu die Telefon-Nr. der Praxis an (05071-912211) an. Dort erhalten Sie weitere Informationen, wie Sie uns oder den tierärztlichen Notdienst erreichen können.


Sachkundenachweis / Hundeführerschein

Bundesweit einheitliche Sachkundeprüfung
für Hundehalter und -interessierte.

Ab Juli 2013 müssen Sie die theoretische und praktische Sachkundeprüfung vorweisen! Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem
1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Nachweis ablegen müssen, sprechen Sie uns gerne an!

Unsere Praxis ist anerkannt zur Abnahme der Sachkundeprüfungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG).

Der Test besteht aus einer theoretischen Prüfung (schriftlich oder am PC) und einem praktischen Teil möglichst mit dem eigenen Hund. Die theoretische Prüfung umfasst 30 Multiple Choice Fragen aus unterschiedlichen Fachgebieten wie "Welpenkauf und Aufzucht", "Hund und Öffentlichkeit", "Ausdrucksverhalten", "Hund und Recht" etc. Die Prüfung kann in registrierten Tierarztpraxen abgelegt werden. Im praktischen Teil wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter überprüft.
Weitere Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie auf den Seiten des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz www.ml.niedersachsen.de




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